Im Landtag darf man wieder "Neger" sagen

Im Landtag darf man wieder "Neger" sagen

Dieser Text ist am 21. Dezember 2019 im Volksverpetzer erschienen und kann online hier nachgelesen werden.

Es ist traurig. Nikolaus Kramer ist ein deutscher Parlamentarier. Er kämpft gerichtlich dafür, in einem deutschen Parlament (endlich wieder) "Neger" sagen zu dürfen. Kramer ist Fraktionschef der AfD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Noch trauriger ist, dass das Landsverfassungsgericht Kramer jetzt Recht gab.

Screenshot aus dem Nordkurier
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/neger-zwischenruf-im-landtag-ist-erlaubt-1937843712.html

Ich finde, das Landesverfassungsgericht macht einen schweren Bewertungsfehler. Es meint, Kramer hätte das Wort 'Neger' in verschiedenen Gebrauchsweisen genutzt. Der Fehler der Landtagspräsidentin habe nun darin bestanden, zwischen den verschiedenen Gebrauchsweisen nicht sachlich getrennt zu haben und den Ordnungsruf pauschal für alle diese Gebrauchsweisen ausgesprochen zu haben. Schließlich habe Kramer das Wort ja auch ironisch genutzt...

Es stimmt, es gibt verschiedene Gebrauchsweisen des Wortes. Das Gericht vernachlässigt jedoch 2 Punkte, die in der Linguistik sehr wichtig sind:
1. die Intention des Sprechers
2. den Kontext

Es beurteilt falsch, dass Kramer das Wort ja gerade bewusst eingefügt hat, um zu provozieren, wie dieser sogar selbst zugibt. Damit gebraucht er das Wort in der Tat in einer diskriminierenden Weise, er setzt diese sogar als Vorwissen bei allen Anwesenden voraus. Sonst könnte er nämlich gar nicht damit provozieren. Diese sogar zugegebene Absicht Kramers entlarvt sein Kalkül und es ist mir ein Rätsel wie ein Gericht das nicht erkennen kann.
Hinzu kommt die Bühne, die Kramer hier wählt. Das Gericht hätte ja Recht, der Gebrauch des Wortes "Neger" kann durchaus nicht diskriminierend sein und zur inhaltlichen Auseinandersetzung über Rassismus beitragen, wie z.B. im Theater, im Kino, im sprachwissenschaftlichen Seminar oder eben wie in diesem Text.
Aber diesen Kontext wählte sich Kramer nicht. Er sprach im Landtag und versuchte in der Tat zu erklären, warum das Wort keine Beleidigung sei. Aber womöglich hält Kramer den Landtag für ein Theater. In diesem Fall nun, wäre jedoch der Ordnungsruf der Landtagspräsidentin ebenfalls sehr berechtigt.

Kramer wollte mit dem Wort im Landtag provozieren und das geht in diesem Fall nicht, ohne das Wort diskriminierend zu gebrauchen. (Selbst wenn Kramer vorgibt, es nicht zu wollen.) Genau diese diskriminierende Gebrauchsweise gibt somit den Gesamtkontext vor, in den ALLE weiteren Anwendungen des Wortes innerhalb der Debatte fielen. Das hat die Landtagspräsidentin erkannt. Das Gericht leider nicht.

Und noch ein abschließendes Wort zur Provokation. Provokationen sind im Rahmen der Meinungsfreiheit und in politischen Debatten erwünscht. Aber eben nur so weit, wie andere Menschen dadurch in ihrer Würde nicht herabgesetzt werden. Wo die Provokation zur Beleidigung wird, wird sie zur Straftat. Das sollte Kramer als Polizeioberkommissar und damit als Freund und Helfer aller Menschen diesen Landes doch wissen. Insofern ist mir unverständlich, warum Kramer an der Verbreitung eines Wortes Interesse hat, das gemeinhin als Beleidigung gilt.


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Ich finde, das Landesverfassungsgericht macht einen schweren Bewertungsfehler. Es meint, Kramer hätte das Wort 'Neger'...

Gepostet von Wortgucker am Freitag, 20. Dezember 2019